Hier werden einige Urkunden und allgemeine Begriffe erklärt.
Kirchenbücher

Kirchenbücher (auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen- oder Pfarr-Matriken, in der Schweiz der Rodel, die Rödel) sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie stellen öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten Handlungen dar.

Zu unterscheiden sind:

  • Taufbuch oder Taufregister. Hier sind die Daten der Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person, sowie seiner Eltern und Paten aufgezeichnet.
  • Heiratsbuch. Hier sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie (nicht immer) der Eltern und Trauzeugen aufgezeichnet.
  • Kommunikantenregister (historisch)
  • Sterbebuch. Hier sind Todes- und/oder Begräbnisdaten aufgezeichnet.
  • Konfirmationsregister oder Konfirmandenbuch. Hier sind die konfirmierten Jugendlichen der Gemeinde sowie deren Eltern verzeichnet.

Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisse über die Personen ab. Weil die Kirchenbücher in erster Linie kirchliche Handlungen belegen, werden in historischer Zeit oft nur Ort und/oder Datum der Taufe bzw. der Beerdigung (in anderen Fällen nur das Todesdatum) genannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. Beerdigungstag).

Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen Aufzeichnungen über die Existenz von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Sie sind damit wichtige Quellen der historischen Forschung, insbesondere der genealogischen Forschung. Das Lesen der Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus. Römisch-katholische Kirchenbücher sind bis ca. 1800 nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, ab etwa dieser Zeit dann in der Landessprache, so wie zuvor schon die protestantischen Matrikeln. Erst aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, in dem Kirchenbücher in erheblichem Umfang verloren gingen, liegt eine großflächige Überlieferung der Kirchenbücher vor, wenn auch weitere Kriege erhebliche Verluste verursachten, so die Napoleonischen Kriege 1797–1809 und nicht zuletzt der Zweite Weltkrieg.

Heute dienen Kirchenbücher nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. In Deutschland dienen für die Zeit vor 1876 und bei Verlust der Personenstandsregister die Kirchenbücher immer noch als Nachweis. [Mehr auf Wikipedia]

Kirchenbücher gibt es natürlich auch in der evangelischen Kirchen, doch diese kommt in meinem Stammbaum kaum vor, daher habe ich immer nur die kath. Kirchenbücher vermerkt.

Zivilstandsregister 1798-1874

Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die rechtskräftige Beurkundung des Zivilstandes der französischen Bürger regelte.

Am 17. Juni 1796 wurden im Département Ourthe und dem Département Meuse-Inférieure die französischen Zivilstandsgesetze bekannt gemacht, ebenso am 1. Mai 1798 in den vier neu errichteten Départements des linken Rheinufers – Département de Rhin-et-Moselle, Département de la Roer, Département de la Sarre, sowie Département du Mont-Tonnerre.
Zuständig für die Führung war der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. In Westfalen dagegen wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt.

Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, wurden die Zivilstandsregister teilweise wieder abgeschafft. Fortgeführt wurden sie vor allem in der Rheinprovinz, in Lübeck und in Bremen.

1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau. [Mehr auf Wikipedia]

Personenstandsregister / Personenstandsbücher ab 1874

Personenstandsbücher sind beim Standesamt geführte Register des Personenstandes, in denen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt registriert werden, namentlich das Heiratsbuch, das Familienbuch, das Geburtenbuch und das Sterbebuch. In Deutschland bestehen sie auf Grund des Personenstandsgesetzes seit dem 1. Januar 1876. Sie wurden ab dem 1. Januar 2009 von elektronischen Personenstandsregistern abgelöst. Die vollständige Umstellung erfolgte bis zum 31. Dezember 2013.

Im Deutschen Reich entstanden unter dem Einfluss des Code civil erstmals reichseinheitliche Regelungen mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Darin wurde ab dem 1. Januar 1876 das bisherige kirchliche Monopol mit Führung von Tauf-, Trau- und Totenbüchern aufgehoben und die staatliche Beurkundung von Geburt, Heirat und Tod verpflichtend. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es der Staat den Geistlichen überlassen, die Regelung und Dokumentation des Personenstandes seiner Bevölkerung durch die Führung der Kirchenbücher zu erledigen.

Als Folge der Reform des Personenstandsgesetzes übernahm das jeweilige Stadtarchiv 2009 die Geburts-, Heirats- und Sterberegister von den Standesämtern. Die Überlieferung beginnt meistens 1798 und endet bei den Geburten 110 Jahre zurückgerechnet vom laufenden Jahr. Für die Heiraten sowie Sterbefälle gilt: von heute an 80 Jahre bzw. 30 Jahre zurückgerechnet. Diese Fristen wahren auf der einen Seite die Personenschutzrechte, machen aber andererseits auch eine breite personengeschichtliche Forschung möglich. [Mehr auf Wikipedia]

Ariernachweis 1933-1945

Der Ariernachweis war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (insbesondere Mitglieder der SS, Beamte, öffentlicher Dienst, Ärzte, Juristen, Wissenschaftler deutscher Hochschulen) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“.

Mit dem Ariernachweis begann die Ausgrenzung von „Nichtariern“, vor allem Juden, „Zigeunern“, die über die Aberkennung ihrer Bürgerrechte und Ausgrenzung bis zur Vertreibung, Ghettoisierung, Deportation und staatlich organisierten Massenermordung in Konzentrationslagern (Holocaust und Porajmos) (1941–1945) führte. Dagegen galt „ein Engländer oder Schwede, ein Franzose oder Tscheche, ein Pole oder Italiener … als verwandt, also als arisch“.

Ariernachweise verlangten auch Berufsverbände, die Reichskulturkammer für alle künstlerisch Tätigen, ferner viele Unternehmen und ein Teil der Kirchen als Zugangsvoraussetzung für eine Anstellung sowie die NSDAP für die Aufnahme als Parteimitglied.

„Kleiner Ariernachweis“: Der Nachweis der „arischen“ Abstammung erfolgte durch die Vorlage von sieben Geburts- oder Taufurkunden (des Probanden, der Eltern und der vier Großeltern) sowie drei Heiratsurkunden (der Eltern und Großeltern). Diese mussten von Pastoren, Standesbeamten oder Archivaren offiziell beglaubigt worden sein. Ersatzweise konnten ein beglaubigter Ahnenpass oder eine beglaubigte Ahnentafel vorgelegt werden. [Mehr auf Wikipedia]

 

Französischer Revolutionskalender

Der Französische Revolutionskalender, auch republikanischer Kalender, wurde infolge der Französischen Revolution von 1789 geschaffen und galt offiziell ab dem 22. September 1792 bis zum 31. Dezember 1805.
In Beschreibungen der Revolution werden einzelne Daten zur Bezeichnung bestimmter Ereignisse nach dem Revolutionskalender eingesetzt, so etwa der 9. Thermidor (das Ende der jakobinischen Schreckensherrschaft) oder der 18. Brumaire (die Machtergreifung Napoleons).
Hintergrund: Die Revolution hatte in Frankreich die Trennung von Staat und Kirche durchgesetzt, daher sollte der neue Kalender keinen christlichen Bezug (z.B. Christi Geburt, christliche Feiertage) mehr enthalten. Der Kalender führte eine Zehntagewoche ein. Dadurch gab es nur noch alle zehn Tage einen freien Tag (und zusätzlich einige Feiertage am Jahresende im September), was den Kalender nicht beliebt machte. Die Leute wollten sich nicht jeden dritten freien (Sonn-)Tag nehmen lassen. [Mehr auf Wikipedia]

Julianischer Kalender

Der julianische Kalender ist einer der ältesten Solar-Kalender. Er wurde von Julius Caesar eingeführt und war in manchen Teilen der Welt noch weit bis ins 20. Jahrhundert gültig, im kirchlichen Bereich teilweise noch bis heute. Er wird heute in der Wissenschaft rückwirkend auch für die Jahre vor dem Wirken Caesars verwendet. Er wurde seit dem 16. Jahrhundert schrittweise durch den ihn verbessernden gregorianischen Kalender abgelöst.
Seit 1900 (und noch bis 2099) besteht zwischen beiden Kalendern eine Differenz von 13 Tagen, um die der julianische dem gregorianischen Kalender nachläuft. Wenn zum Beispiel laut dem gregorianischen Kalender der 7. Januar ist, dann hat man laut dem julianischen erst den 25. Dezember (daher liegt auf dem 7. Januar gregorianischen Stils das Weihnachtsfest vieler orthodoxer Kirchen: des Patriarchats Jerusalem, Armeniens, Russlands, Serbiens, Mazedoniens, Georgiens und der altorientalischen Kirchen der Syrer, Kopten, Eritreer, Äthiopier). [Mehr auf Wikipedia]

Kirchenlatein – die wichtigsten Begriffe

baptisma, baptismum | Taufe
natus, nata | geboren
filius, filia | Sohn, Tochter
illigitima | uneheliches Kind
infans | Kind
mater | Mutter
pater | Vater
parentes | Eltern
levans, levantes | Taufpate(n)
matrina | Patin
patrini, patrinus | Paten, Pate

copulatorum | Trauungen, Eheschließungen
matrimonium | Heirat, Ehe
conjux, conjuges | Gattin, Gatten
sponsa, sponsus | Braut, Bräutigam
testis, testes | Trauzeuge, Trauzeugen
uxor | Ehegattin, -frau

denatus | gestorben
mortuus, -a | tot, gestorben
sepultus, -a | begraben, beigesetzt, beerdigt
viduus, vidua | Witwer, Witwe
annorum | Jahre alt

civis | Bürger
molitor | Müller
dictus, dicta | genannt
7bris = Septembris | im September
8bris = Octobris | im Oktober
9bris = Novembris | im November
Xbris = Decembris | im Dezember
Xtian | Christian
Xtina | Christina

 

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